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Vertragsbedingungen
für Verträge über Ferienobjekte und Pauschalreisen
Sehr geehrte Kunden,
diese Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehung
zwischen den Reisenden und der Firma Agenzia Ombrellone, Inhaber
Eleonore und Bernd Gasser GbR, Scharfenberger Straße
2, D13505 Berlin, Tel.: 030/43671417, Fax 030/43671419,
nachstehend "AO" abgekürzt. Diese Bedingungen
werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des mit Ihnen im
Buchungsfall zu Stande kommenden Vertrages. Diese
Reisebedingungen gelten sowohl für Verträge über
Ferienobjekte, als auch für sonstige Pauschalreiseangebote.
- Vertragsschluß
- Mit der Reiseanmeldung, die nur
schriftlich oder per Telefax auf dem Anmeldeformular
erfolgen kann, bietet der Gast AO den Abschluss des
Vertrages auf der Grundlage der Katalogausschreibung,
aller ergänzenden Angaben zum Objekt und zum
Ort, und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.
- Der Vertrag kommt ausschließlich
mit der schriftlichen Buchungsbestätigung an
den Reisegast zustande.
- Der Anmeldende haftet für
alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern
aus dem Vertrag, sofern er diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
- Anzahlung, Restzahlung
- Mit der Buchungsbestätigung
erhalten Sie einen Sicherungsschein, gemäß
§ 651 k Abs. 3 BGB. Dieser sichert Ihre Zahlungen
an uns entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ab.
- Mit Vertragsschluss (Zugang der
Buchungsbestätigung) jedoch nicht früher
als nach Erhalt des Sicherungsscheines, ist eine Anzahlung
fällig und innerhalb von 10 Tagen an uns zu bezahlen.
Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Anzahlung
beträgt bei Verträgen über Ferienhäuser
und Ferienwohnungen 30%, bei sonstigen Reisen 20%.
- Falls zwischen Zugang des Buchungsformulars
bei Ihnen und dem Belegungsbeginn weniger als
4 Wochen liegen, ist ohne vorherige Anzahlung nach
Übergabe des Sicherungsscheins der Gesamtpreis
nach Maßgabe von Ziff. 2.4 zu bezahlen.
- Die Restzahlung ist unaufgefordert,
spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn auf unser
Konto zu überweisen.
- Gehen Anzahlung und/ oder Restzahlung
trotz Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen
nicht fristgemäß bei uns ein, so sind wir
berechtigt, nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung
vom Vertrage zurückzutreten und Ihnen pauschalierte
Rücktrittsgebühren gemäß Ziff.
4 dieser Vertragsbedingungen zu berechnen.
- Soweit wir zur Erbringung der
vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind
und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht
gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung
kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen
Leistungen.
- Anzuwendendes Recht und Leistungsumfang bei
Verträgen über Ferienobjekte
- Auch bei Verträgen
über Ferienobjekte bestimmen sich die
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns bestimmen
sich, im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung,
in entsprechender Anwendung der §§ 651a
ff. BGB unter Berücksichtigung des Mietvertragscharakters
des Vertrages.
- Bei Verträgen über Ferienobjekte
besteht die von uns geschuldete vertragliche Leistung
besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts
in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus
unserer Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller
Hinweise und Erläuterungen im Prospekt, bzw.
der Objektbeschreibung und eventueller einschränkender
oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen
im Vertragsexemplar.
- Von unserer Leistungspflicht nicht
umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich
Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten
unsererseits bestehen und schuldhaft verletzt
wurden, alle Umstände, die nicht in direktem
Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen
Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts,
Strand- und Orts-Verhältnisse des Ferienorts.
- Sonderwünsche und Nebenabreden
sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich
bestätigt worden sind.
- Stellung von Leistungsträgern und Reisebüros,
Fremdprospekte
- Reisevermittler (z.B.
Reisebüros) und Leistungsträger
(z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von
uns nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen,
die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern,
über die von uns vertraglich zugesagten Leistungen
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung
stehen.
- Orts- und Hotelprospekte, die
nicht von uns herausgegeben werden, sind für
uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung
oder zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.
- Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
/ Umbuchung
- Sie können jederzeit vor
Belegungs-/Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
In Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
empfehlen wir Ihnen dringend, diesen Rücktritt
uns gegenüber schriftlich zu erklären.
- Im Falle Ihres Rücktritts
mit Anreise per eigenem PKW, bei Kombinationsreisen
oder Pauschalreisen mit dem Schiff, Flugzeug oder
per Bus können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren
verlangen, bei deren Berechnung wir ersparte Aufwendungen
sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige
Belegung des Objekts berücksichtigt haben. Diese
pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen,
jeweils bezogen auf den Tag des Belegungsbeginns,
bzw. des Reiseantritts und den Gesamt Reise-/Objektpreis:
- Bei Ferienobjekten:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 45.
Tag 20%
b) Bei einem Rücktritt bis
zum 35. Tag 50%
c) Bei einem Rücktritt bis
zum 1. Tag oder Nichtantritt der Reise 80%.
- Bei sonstigen Reisen:
- bis 31 Tage 20%
- vom 30. bis 23. Tag 25%
- vom 22. bis 16. Tag 35%
- vom 15. bis 9. Tag 50%
- vom 8. bis zum 3. 65%
- ab dem 2. Tag, bei Rücktritt am Abreisetag
oder bei Nichtanreise 90%
- Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen,
dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderten
Pauschale.
- Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung
zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Pauschale entstanden sind. Machen wir einen solchen
Anspruch geltend, so sind wir verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung etwa
ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern
und zu belegen.
- Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung
zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern
und zu belegen.
- Gelingt es uns bei einem Vertrag über ein Ferienobjekt,
das Objekt im Vertragszeitraum anderweitig zu belegen,
so beträgt unsere Aufwandsentschädigung
10% des Gesamtreisepreises. Ziff. 5.3 gilt entsprechend.
- Umbuchungen
Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung für
einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches
der Katalogtermine liegt, Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins oder des Ferienobjekts Änderungen
vorgenommen (Umbuchung), so erheben wir, ohne dass
ein Rechtsanspruch auf eine solche Umbuchung besteht,
falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt
werden kann, bei Ferienobjekten bis 46 Tage, bei sonstigen
Reisen bis 32 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr
von 25 €
- Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
wird empfohlen, bei der Anreise mit dem Schiff, Flugzeug,
per Bus oder bei eigener Anreise mit dem PKW.
- Rücktritt und Kündigung durch AO
- Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn
kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden
die Durchführung des Vertrages ungeachtet unserer
Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder
Ihre Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist.
- Dies gilt bei Verträgen Ferienobjekten insbesondere
im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Beschädigung des Objekts und des Inventars. Kündigen
wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis;
wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir
aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangen,
einschließlich der uns eventuell von den Eigentümern
gutgeschriebenen Beträge.
- Wir können bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl
nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl
und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts
durch uns muss in der konkreten Reiseausschreibung
oder, bei einheitlichen Regelungen für alle
Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem
allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen
Leistungsbeschreibung angegeben sein
b) Wir geben die Mindestteilnehmerzahl
und die spätesten Rücktrittsfrist in
der Buchungsbestätigung an oder verweisen
dort auf die entsprechenden Prospektangaben
c) Wir sind verpflichtet, Ihnen
gegenüber die Absage der Reise unverzüglich
zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise
wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt unsererseits
später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Sie können bei einer
Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Sie müssen
dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung
über die Absage der Reise durch uns geltend
machen.
f) Wird die Reise aus diesem
Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie auf
den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich
zurück.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere
infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer
Abreise wegen Krankheit aus anderen, nicht von uns
zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig
in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf
anteilige Rückerstattung. Wir bezahlen an Sie
jedoch diejenigen Beträge zurück, die wir
aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangen.
- Kaution bei Ferienobjekten
- Sie müssen bei der Schlüsselübergabe
die Kaution bar in Euro gemäß den Beschreibungen
im Katalog und in der Buchungsbestätigung beim
Eigentümer oder dessen Vertreter hinterlegen.
Die Kaution wird Ihnen am Abfahrtstag oder spätestens
2 Wochen nach Belegungsende abzüglich evtl. entstandener
Schäden im Haus und evtl. Nebenkosten, die nicht
im Mietpreis inbegriffen sind, zurückerstattet.
Der Eigentümer oder sein Stellvertreter sind
berechtigt, wenn Sie die Kaution nicht hinterlegen,
Ihnen den Zutritt zum Feriendomizil zu verwehren.
Bei Ihrer vorzeitigen Abreise sind der Eigentümer
oder dessen Vertreter berechtigt, Ihnen die Kaution
(abzüglich der Schäden und evtl. Ausgaben)
erst nach Kontrolle der Unterkunft und innerhalb eines
Monats nach Abreise per Post zurückzuerstatten.
Verbrauchskosten werden je nach Inanspruchnahme vor
Ort an den örtlichen Leistungsträger/Besitzer
bezahlt.
- Weist das Objekt bei der Rückgabe von Ihnen
zu vertretende Schäden auf und/oder ist die Endreinigung
nicht ausgeführt worden und/oder wird das Objekt
nicht besenrein übergeben, sind wir berechtigt,
dafür entstehende Kosten in Abzug zu bringen.
- Besondere Pflichten des Kunden bei Ferienobjekten
- Das Feriendomizil darf nur mit den im Vertrag angegebenen
Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung
sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene
Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung
zu verlangen und die überzähligen Personen
haben unverzüglich das Feriendomizil zu verlassen.
- Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem
Grundstück ist nicht erlaubt. Sie verpflichten
sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Feriendomizil
pfleglich zu behandeln, und uns alle Schäden
und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich
zu melden.
- Sie verpflichten sich, das Feriendomizil im gereinigten,
besenreinen Zustand zurückzugeben. Ist dies nicht
der Fall, sind wir berechtigt, die entstehenden Kosten
für die Endreinigung (je nach Größe
des Hauses bis zu EUR 150,-) von der Kaution einzubehalten.
- Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuelle Schäden so gering wie möglich
zu halten.
- Den Gästen obliegt auch die regelmäßige
Reinigung des Feriendomizils, das vor seiner Abreise
im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Die eventuell
im Preis enthalten Endreinigung berücksichtigt
nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die
Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks
und der Küchengeräte; diese müssen
in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden.
Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird vom Eigentümer
oder seinem Vertreter die Reinigungszeit unter Zugrundelegung
eines Stundensatzes von mindestens EUR 13.- berechnet.
Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen
oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden
gesondert in Rechnung gestellt. Im Preis ist nicht
das Wegbringen des Mülls enthalten, wofür
die Gäste zuständig sind. Etwaige Entschädigungsleistungen,
die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des
Gast ergeben, müssen vor Abreise an den örtlichen
Beauftragten bezahlt werden.
- Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung
mitgebracht werden. Art und Größe sind
anzugeben.
- AO teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein
Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme
bei verspäteter Ankunft besteht nicht. Eine Verspätung
hat der Gast in jedem Fall anzuzeigen, insbesondere
für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche
Bevollmächtigte ausnahmsweise zu einer späteren
Übergabe bereit ist. Übernachtungskosten
des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen
zu seinen Lasten.
- Sie müssen die Ankunfts- und Abfahrtszeiten
einhalten: Ankunft samstags 16.00 - 18.00 Uhr, Abreise:
bis spätestens 10.00 Uhr. Eventuelle Ausnahmen
sind nur auf Anfrage möglich. Jede Änderung
des Datums und/oder der Uhrzeit muss der AO mindestens
3 Tage vorher mitgeteilt und von der AO bewilligt
werden. Im Fall einer unvorhergesehenen Verspätung
am Ankunftstag sind Sie gehalten den Eigentümer
oder dessen Vertreter anzurufen. (AO in D: +49-30-4367
1417, in I: 0348-813-9871). Falls der Eigentümer
oder dessen Vertreter nicht erreichbar sind und ihnen
eine Verspätung nicht mitgeteilt werden kann,
falls die Verspätung vorher nicht angekündigt
wurde oder falls der Eigentümer oder dessen Vertreter
eine verspätete Anreise nicht akzeptieren kann,
müssen Sie auf eigene Rechnung eine Übernachtung
in einem Hotel vornehmen. Werden der Eigentümer
oder dessen Vertreter zu einer unvorhergesehenen Fahrt
veranlasst, können diese von Ihnen Kostenerstattung
verlangen.
- Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch
den Kunden, Ausschlussfrist
- Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus
§ 651 d Abs. 2 BGB sind Sie bei Reisen mit einer
Reiseleitung oder örtlichen Betreuung verpflichtet,
auftretende Mängel unverzüglich unserer
Vertretung vor Ort, der Leitung des Hotels, der Pension
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
- Soweit unsere vertraglichen Leistungen nicht die
Betreuung durch eine Reiseleitung oder Agentur vor
Ort beinhalten (siehe hierzu die Leistungsbeschreibung),
sind Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich
unserer Zentrale gegenüber der oben in der Einleitung
angegebenen Rufnummer bzw. Faxnummer anzuzeigen und
Abhilfe zu verlangen. Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass in diesem Fall ein Abhilfeverlangen
gegenüber dem Leistungsträger alleine (Hotel,
Pension usw.) ihrer gesetzlichen Rügepflicht
nicht genügt.
- Ansprüche uns gegenüber entfallen nicht,
wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet
unterbleibt.
- Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen
Mangels, für den wir vertraglich einzustehen
haben, sind Sie berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe
von § 651 e BGB zu kündigen. Diese Kündigung
setzt im Regelfall neben der Mängelanzeige mit
Abhilfeverlangen eine Fristsetzung uns oder, soweit
vorhanden unserer Vertretung gegenüber, voraus,
es sei denn, eine Fristsetzung ist nach der Vorschrift
des § 651 e Abs. 2 Satz 2 BGB entbehrlich.
- Unsere örtlichen Vertretungen, Leitungen oder
Mitarbeiter von Hotels, Pensionen usw. sind nicht
berechtigt oder bevollmächtigt rechtliche Erklärungen
für AO abzugeben, insbesondere Ansprüche
anzuerkennen.
- Sie sind verpflichtet, Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung unserer Leistungen
innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem
Ende der Belegung unserer Zentrale gegenüber
unter der oben bezeichneten Anschrift in Deutschland
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden sind.
- Haftung, Haftungsbeschränkung
- Unsere vertragliche Haftung, für Schäden,
die nicht Körperschäden sind ist auf den
dreifachen Belegungspreis beschränkt, soweit
ein Schaden Ihrerseits oder Ihrer Mitreisenden von
uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder soweit wie für
einen Ihnen oder Ihren Mitreisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
- Bei Ferienobjekten gilt: Für Leistungsstörungen
von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang
mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen,
sowie für Schäden, die Ihnen oder Ihren
Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige
Benutzung des Belegungsobjekts oder seiner Einrichtungen
entstehen haften wir nicht, es sei denn, das uns eine
schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis-
und Sorgfaltspflichten zur Last fällt.
- Einreisevorschriften
- Für deutsche Staatsbürger genügt
ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis
(kein Ersatzausweis Über die von ausländischen
Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische
Vertretung oder ein italienisches Konsulat Auskunft.
- Informationen zur Identität ausführender
Luftfahrtunternehmen
- AO informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung
zur Unterrichtung von Fluggästen über die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
vor oder spätestens bei der Buchung
über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
- Steht/stehen bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist AO verpflichtet,
dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
wird bzw. werden. Sobald AO weiß, welche Fluggesellschaft
den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.
- Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, wird AO den Kunden unverzüglich
und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich
ist, über den Wechsel informieren.
- Die Mitteilung über die ausführenden
Fluggesellschaften im Rahmen der Informationspflicht
von AO begründet keinen vertraglichen Anspruch
auf die Durchführung der Luftbeförderung
mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit
sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen
oder gesetzlichen Leistungspflicht von AO ergibt.
Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger
Weise vereinbart ist, bleibt AO ein Wechsel der Fluggesellschaft
ausdrücklich vorbehalten.
- Durch die vorstehenden Bestimmungen und die Unterrichtungen
von AO über einen Wechsel einer Fluggesellschaft
bleiben die Ansprüche des Kunden nach der in
Abs. (1) bezeichneten Verordnung, aus sonstigen anwendbaren
EG-Verordnungen sowie sonstige vertragliche oder gesetzliche
Rechte unberührt.
- Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte "Black
List" (Fluggesellschaften, denen die Nutzung
des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt
ist.), ist auf der Internet-Seite von AO abrufbar
und in den Geschäftsräumen von AO einzusehen
(http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm).
- Verjährung, Abtretungsverbot
- Ansprüche des Kunden nach den §§
651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit einschließlich
vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die
auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von
AO oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von AO beruhen, verjähren
in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AO oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von AO beruhen.
- Alle übrigen Ansprüche nach den §§
651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
- Die Verjährung nach Ziffer 15.1 und 15.2 beginnt
mit dem Tag, an dem die Belegung des Ferienobjekts,
bzw. die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen
enden sollte.
- Schweben zwischen dem Kunden und AO Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Reisende oder AO die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
- Eine Abtretung jedweder Ansprüche Ihrerseits
sowie Ihrer Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag
und der Vertragsdurchführung, gleich aus welchem
Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.
Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung
im eigenen Namen.
- Rechtswahl und Gerichtsstand
- Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden
und AO findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte
Rechtsverhältnis.
- Soweit bei Klagen des Kunden gegen AO im Ausland
für die Haftung von AO dem Grunde nach nicht
deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich
der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang
und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
- Der Kunde kann AO nur an deren Sitz verklagen.
- Für Klagen von AO gegen den Kunden ist der
Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen
gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AO vereinbart.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus
vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem
Kunden und AO anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten
des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den
Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen
im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als die
nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
RA Noll, Stuttgart, 2004 - 2009
Reiseveranstalter ist:
Eleonore u.Bernd Gasser GbR
Agenzia Ombrellone
Scharfenberger Str. 2
13505 Berlin
Tel +49-30-436 714 17
Fax +49-30-436 714 19
info@bolsena.info
http://www.bolsena.info |