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Geschäftsbedingungen

 

Vertragsbedingungen für Verträge über Ferienobjekte und Pauschalreisen

Sehr geehrte Kunden,

diese Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen den Reisenden und der Firma Agenzia Ombrellone, Inhaber Eleonore und Bernd Gasser GbR, Scharfenberger Straße 2, D­13505 Berlin, Tel.: 030/43671417, Fax 030/43671419, nachstehend "AO" abgekürzt. Diese Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des mit Ihnen im Buchungsfall zu Stande kommenden Vertrages. Diese Reisebedingungen gelten sowohl für Verträge über Ferienobjekte, als auch für sonstige Pauschalreiseangebote.
  1. Vertragsschluß
    1. Mit der Reiseanmeldung, die nur schriftlich oder per Telefax auf dem Anmeldeformular erfolgen kann, bietet der Gast AO den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Katalogausschreibung, aller ergänzenden Angaben zum Objekt und zum Ort, und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.
    2. Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Buchungsbestätigung an den Reisegast zustande.
    3. Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Vertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

  2. Anzahlung, Restzahlung
    1. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein, gemäß § 651 k Abs. 3 BGB. Dieser sichert Ihre Zahlungen an uns entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ab.
    2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) jedoch nicht früher als nach Erhalt des Sicherungsscheines, ist eine Anzahlung fällig und innerhalb von 10 Tagen an uns zu bezahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Anzahlung beträgt bei Verträgen über Ferienhäuser und Ferienwohnungen 30%, bei sonstigen Reisen 20%.
    3. Falls zwischen Zugang des Buchungsformulars bei Ihnen und dem Belegungs­beginn weniger als 4 Wochen liegen, ist ohne vorherige Anzahlung nach Übergabe des Sicherungsscheins der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 2.4 zu bezahlen.
    4. Die Restzahlung ist unaufgefordert, spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn auf unser Konto zu überweisen.
    5. Gehen Anzahlung und/ oder Restzahlung trotz Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht fristgemäß bei uns ein, so sind wir berechtigt, nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrage zurückzutreten und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 4 dieser Vertragsbedingungen zu berechnen.
    6. Soweit wir zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

  3. Anzuwendendes Recht und Leistungsumfang bei Verträgen über Ferienobjekte
    1. Auch bei Verträgen über Ferienobjekte bestimmen sich die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns bestimmen sich, im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung, in entsprechender Anwendung der §§ 651a ff. BGB unter Berücksichtigung des Mietvertragscharakters des Vertrages.
    2. Bei Verträgen über Ferienobjekte besteht die von uns geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus unserer Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung und eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen im Vertragsexemplar.
    3. Von unserer Leistungspflicht nicht umfasst sind, ausgenommen soweit dies­bezüglich Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten unsererseits be­stehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Orts-Verhältnisse des Ferienorts.
    4. Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt worden sind.

  4. Stellung von Leistungsträgern und Reisebüros, Fremdprospekte
    1. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von uns nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die von uns vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
    2. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.

  5. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden / Umbuchung
    1. Sie können jederzeit vor Belegungs-/Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen empfehlen wir Ihnen dringend, diesen Rücktritt uns gegenüber schriftlich zu erklären.
    2. Im Falle Ihres Rücktritts mit Anreise per eigenem PKW, bei Kombinationsreisen oder Pauschalreisen mit dem Schiff, Flugzeug oder per Bus können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei deren Berechnung wir ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt haben. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen, jeweils bezogen auf den Tag des Belegungsbeginns, bzw. des Reiseantritts und den Gesamt Reise-/Objektpreis:
      • Bei Ferienobjekten:
        a)
        Bei einem Rücktritt bis zum 45. Tag 20%
        b) Bei einem Rücktritt bis zum 35. Tag 50%
        c) Bei einem Rücktritt bis zum 1. Tag oder Nichtantritt der Reise 80%.
      • Bei sonstigen Reisen:
        -
        bis 31 Tage 20%
        - vom 30. bis 23. Tag 25%
        - vom 22. bis 16. Tag 35%
        - vom 15. bis 9. Tag 50%
        - vom 8. bis zum 3. 65%
        - ab dem 2. Tag, bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90%
    3. Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderten Pauschale.
    4. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Machen wir einen solchen Anspruch geltend, so sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
    5. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
    6. Gelingt es uns bei einem Vertrag über ein Ferienobjekt, das Objekt im Vertragszeitraum anderweitig zu belegen, so beträgt unsere Aufwandsentschädigung 10% des Gesamtreisepreises. Ziff. 5.3 gilt entsprechend.

  6. Umbuchungen

    Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Katalogtermine liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Ferienobjekts Änderungen vorgenommen (Umbuchung), so erheben wir, ohne dass ein Rechtsanspruch auf eine solche Umbuchung besteht, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bei Ferienobjekten bis 46 Tage, bei sonstigen Reisen bis 32 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von 25 €

    1. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen, bei der Anreise mit dem Schiff, Flugzeug, per Bus oder bei eigener Anreise mit dem PKW.

  7. Rücktritt und Kündigung durch AO

    1. Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und/oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
    2. Dies gilt bei Verträgen Ferienobjekten insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis; wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangen, einschließlich der uns eventuell von den Eigentümern gutgeschriebenen Beträge.
    3. Wir können bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

      a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch uns muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein

      b) Wir geben die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung an oder verweisen dort auf die entsprechenden Prospektangaben

      c) Wir sind verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

      d) Ein Rücktritt unsererseits später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

      e) Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Sie müssen dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch uns geltend machen.

      f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

  8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

    Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir bezahlen an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangen.

  9. Kaution bei Ferienobjekten

    1. Sie müssen bei der Schlüsselübergabe die Kaution bar in Euro gemäß den Beschreibungen im Katalog und in der Buchungsbestätigung beim Eigentümer oder dessen Vertreter hinterlegen. Die Kaution wird Ihnen am Abfahrtstag oder spätestens 2 Wochen nach Belegungsende abzüglich evtl. entstandener Schäden im Haus und evtl. Nebenkosten, die nicht im Mietpreis inbegriffen sind, zurückerstattet. Der Eigentümer oder sein Stellvertreter sind berechtigt, wenn Sie die Kaution nicht hinterlegen, Ihnen den Zutritt zum Feriendomizil zu verwehren. Bei Ihrer vorzeitigen Abreise sind der Eigentümer oder dessen Vertreter berechtigt, Ihnen die Kaution (abzüglich der Schäden und evtl. Ausgaben) erst nach Kontrolle der Unterkunft und innerhalb eines Monats nach Abreise per Post zurückzuerstatten. Verbrauchskosten werden je nach Inanspruchnahme vor Ort an den örtlichen Leistungsträger/Besitzer bezahlt.
    2. Weist das Objekt bei der Rückgabe von Ihnen zu vertretende Schäden auf und/oder ist die Endreinigung nicht ausgeführt worden und/oder wird das Objekt nicht besenrein übergeben, sind wir berechtigt, dafür entstehende Kosten in Abzug zu bringen.


  10. Besondere Pflichten des Kunden bei Ferienobjekten

    1. Das Feriendomizil darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Feriendomizil zu verlassen.
    2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Feriendomizil pfleglich zu behandeln, und uns alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
    3. Sie verpflichten sich, das Feriendomizil im gereinigten, besenreinen Zustand zurückzugeben. Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt, die entstehenden Kosten für die Endreinigung (je nach Größe des Hauses bis zu EUR 150,-) von der Kaution einzubehalten.
    4. Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
    5. Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Feriendomizils, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Die eventuell im Preis enthalten Endreinigung berücksichtigt nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird vom Eigentümer oder seinem Vertreter die Reinigungszeit unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von mindestens EUR 13.- berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Im Preis ist nicht das Wegbringen des Mülls enthalten, wofür die Gäste zuständig sind. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Gast ergeben, müssen vor Abreise an den örtlichen Beauftragten bezahlt werden.
    6. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung mitgebracht werden. Art und Größe sind anzugeben.
    7. AO teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Bevollmächtigte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
    8. Sie müssen die Ankunfts- und Abfahrtszeiten einhalten: Ankunft samstags 16.00 - 18.00 Uhr, Abreise: bis spätestens 10.00 Uhr. Eventuelle Ausnahmen sind nur auf Anfrage möglich. Jede Änderung des Datums und/oder der Uhrzeit muss der AO mindestens 3 Tage vorher mitgeteilt und von der AO bewilligt werden. Im Fall einer unvorhergesehenen Verspätung am Ankunftstag sind Sie gehalten den Eigentümer oder dessen Vertreter anzurufen. (AO in D: +49-30-4367 1417, in I: 0348-813-9871). Falls der Eigentümer oder dessen Vertreter nicht erreichbar sind und ihnen eine Verspätung nicht mitgeteilt werden kann, falls die Verspätung vorher nicht angekündigt wurde oder falls der Eigentümer oder dessen Vertreter eine verspätete Anreise nicht akzeptieren kann, müssen Sie auf eigene Rechnung eine Übernachtung in einem Hotel vornehmen. Werden der Eigentümer oder dessen Vertreter zu einer unvorhergesehenen Fahrt veranlasst, können diese von Ihnen Kostenerstattung verlangen.

  11. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden, Ausschlussfrist
    1. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus § 651 d Abs. 2 BGB sind Sie bei Reisen mit einer Reiseleitung oder örtlichen Betreuung verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich unserer Vertretung vor Ort, der Leitung des Hotels, der Pension anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
    2. Soweit unsere vertraglichen Leistungen nicht die Betreuung durch eine Reiseleitung oder Agentur vor Ort beinhalten (siehe hierzu die Leistungsbeschreibung), sind Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich unserer Zentrale gegenüber der oben in der Einleitung angegebenen Rufnummer bzw. Faxnummer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Fall ein Abhilfeverlangen gegenüber dem Leistungsträger alleine (Hotel, Pension usw.) ihrer gesetzlichen Rügepflicht nicht genügt.
    3. Ansprüche uns gegenüber entfallen nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
    4. Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den wir vertraglich einzustehen haben, sind Sie berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe von § 651 e BGB zu kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall neben der Mängelanzeige mit Abhilfeverlangen eine Fristsetzung uns oder, soweit vorhanden unserer Vertretung gegenüber, voraus, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach der Vorschrift des § 651 e Abs. 2 Satz 2 BGB entbehrlich.
    5. Unsere örtlichen Vertretungen, Leitungen oder Mitarbeiter von Hotels, Pensionen usw. sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt rechtliche Erklärungen für AO abzugeben, insbesondere Ansprüche anzuerkennen.
    6. Sie sind verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung unserer Leistungen innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung unserer Zentrale gegenüber unter der oben bezeichneten Anschrift in Deutschland geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

  12. Haftung, Haftungsbeschränkung
    1. Unsere vertragliche Haftung, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Belegungspreis beschränkt, soweit ein Schaden Ihrerseits oder Ihrer Mitreisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wie für einen Ihnen oder Ihren Mitreisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
    2. Bei Ferienobjekten gilt: Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die Ihnen oder Ihren Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjekts oder seiner Einrichtungen entstehen haften wir nicht, es sei denn, das uns eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten zur Last fällt.

  13. Einreisevorschriften
    1. Für deutsche Staatsbürger genügt ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (kein Ersatzausweis Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein italienisches Konsulat Auskunft.

  14. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
    1. AO informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
    2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist AO verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald AO weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.
    3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird AO den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
    4. Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen der Informationspflicht von AO begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht von AO ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger Weise vereinbart ist, bleibt AO ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
    5. Durch die vorstehenden Bestimmungen und die Unterrichtungen von AO über einen Wechsel einer Fluggesellschaft bleiben die Ansprüche des Kunden nach der in Abs. (1) bezeichneten Verordnung, aus sonstigen anwendbaren EG-Verordnungen sowie sonstige vertragliche oder gesetzliche Rechte unberührt.
    6. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte "Black List" (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf der Internet-Seite von AO abrufbar und in den Geschäftsräumen von AO einzusehen (http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm).

  15. Verjährung, Abtretungsverbot
    1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von AO oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AO beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AO oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AO beruhen.
    2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
    3. Die Verjährung nach Ziffer 15.1 und 15.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Belegung des Ferienobjekts, bzw. die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
    4. Schweben zwischen dem Kunden und AO Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder AO die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
    5. Eine Abtretung jedweder Ansprüche Ihrerseits sowie Ihrer Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertragsdurchführung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

  16. Rechtswahl und Gerichtsstand
    1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und AO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
    2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen AO im Ausland für die Haftung von AO dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    3. Der Kunde kann AO nur an deren Sitz verklagen.
    4. Für Klagen von AO gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AO vereinbart.
    5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

      a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und AO anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

      b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.


© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004 - 2009

Reiseveranstalter ist:

Eleonore u.Bernd Gasser GbR

Agenzia Ombrellone

Scharfenberger Str. 2

13505 Berlin

Tel +49-30-436 714 17

Fax +49-30-436 714 19

info@bolsena.info

http://www.bolsena.info

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